Auftraggeber

Justiz:

Rechtpfleger und Richter müssen sich darauf verlassen können, dass die Gutachten nach dem neusten Stand der Technik, nachvollziehbar begründet und den Mindestanforderungen an Gutachten entsprechen. Bei Erbbaurechten werden die Gutachten, wie im ZVG gefordert erbbauzinsfrei erstellt und die Ersatzwerte für die Reallast und die Erhöhungsvormerkung im Anschreiben nachvollziehbar berechnet.

 

Gläubiger:

Gläubigerbeauftragten bei neuen oder notleidenden Kreditarrangement, Besichtigungsberichte, Basic oder Premium oder Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten. Wir setzen, wie in der ImmobwertV und in den Modellen zur Ableitung der Marktanpassung vorgegeben, bei der Bewertung die gewöhnlichen und nicht die tatsächlichen Herstellkosten an. In den tatsächlichen Kosten sind Gewinne der Unternehmer und MwSt enthalten. Beim notleidenden Kreditarrangement wird oft festgestellt, dass Modernisierungen nicht so durchgeführt wurden, wie beim Abschluss des Kreditarrangements unterstellt. Im Fall einer ZV entstehen hier oft sehr große Kreditverluste

 

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer machen Ihre Mandanten u.a. darauf Aufmerksam, dass bei einer wirtschaftlichen Nutzung der Immobilien unter 50 Jahren die Abschreibung entsprechen höher ist. Weiter gibt es bei den Teilwerten (Aufteiung Grundstück/ Gebäudewert) oft Spielräume, weil der Bodenrichtwert so gut wie nie mit den Legenden des Bodenrichtwertes übereinstimmen.

Beispiel: Grundstücksgröße 800 m², Baujahr 1930 (keine Modernisierung in den letzen 20 Jahren) wirtschaftliche Restnutzungsdauer 10 Jahre 1. Ansatz 800 m² * 180 € = 144.000 € 2. Ansatz 500 m² 180 € + 300 m² * 45 € = 103.500 € zusätzliche AFA 40.500 €.

 

Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwälte beauftragen für Ihrer Mandanten Wertermittlung und Gutachten, die über jeden Zweifel erhaben sind, die jeder Beteiligter überprüfen kann, so dass keine Nachfragen offen bleiben. Weiter prüft er für seine Mandaten Gutachten und Wertermittlung von gegnerischen Parteien. Hier können wir mit einer Wertprüfung helfen. (Beispiel in Referenzen und Downloads)

 

Betreuer& Nachlassverwalter

Betreuer und Nachlassverwalter müssen sich rechtlich absichern und beauftrag Wertermittlungen und Gutachten, die von allen Beteiligen verstanden werden und die auch von Laien geprüft werden können.

 

Privatpersonen:

Als Makler sehe ich immer wieder, wie Käufer und Verkäufer Immobilien kaufen oder verkaufen, obwohl sie keine Wertermittlung von einem Sachverständigen vorliegen haben. Ja s gibt kostenfreie Schätzunen vom Makler oder von Banken. Können diese Schätzungen geprüft oder Nachvollzogen werden? Ich habe immer wieder festgestellt, dass Immobilien oft weit über dem Verkehrswert verkauft werden.

 

Mit einer Wertermittlung kann der Käufer seinem Kreditgeber nachweisen, wie der Wert der Immobilien ist. Gleichwohl kann der Verkäufer dem Käufer den Wert der Immobilie nachvollziehbar begründet nachweisen und der Käufer kann die Daten aus der Wertermittlung prüfen bzw. prüfen lassen. Hier haben beide Parteien maximale Sicherheit und kaufen bzw. verkaufen keine zu günstigen oder überteuerten Immobilien.

 

Erben und Erblasser

Wenn Erben oder Erblasser den Wert von Immobilien wissen möchten, gibt es oft Unterschiedliche Meinungen über die Werte. Hier helfen wir, indem wir uns mit den Beteiligen an einen Tisch setzen und ich den Wert für alle Beteiligen verständlich erkläre und vor Ort ermittle. Hier sollten keine Fragen offen bleiben und der Streit wird vermieden oder beigelegt.

 

Scheidung Vermögensausgleich

Auch bei Scheidungen und Vermögensauseinandersetzungen können wir vermitteln und mit dem Beteiligen die Werte ermitteln, wenn die Kosten für Gutachten vermieden werden sollen.