Unsere Leistungen für Sie

Mein Sachverständigenbüro erstellt für Sie Gutachten und Wertermittlungen für:

 

unbebaute und bebaute Grundstücke

Wohn- und Gewerbeimmobilien

Wohnungs- und Teileigentum

Grundstücksgleiche Rechte / Erbbaurechte 

Wertermittlung und Berücksichtigung von Rechten und Belastungen an Grundstücken

Wohnungs- und Nießbrauchrechte

Baulasten und Dienstbarkeiten

Verrentung von Kaufpreisen

 

Nach Ihrer Auftragsvergabe erfolgt eine Vorabprüfung, um die Zielstellung, den Inhalt und den Umfang für ein Wertgutachten zu klären.

Beratung / Gutachtenüberprüfung / Plausibilisierungen

 

Die Wertermittlungen können als Verkehrs- Marktwertgutachten, Beleihungswertgutachten oder als Wertermittlung erstellt werden.

 

Wir prüfen auch das zur Immobilien vorliegende Gutachten gerade auch im Scheidungsverfahren, Für Erbengemeinschaften,  für die Parteien und in Zwangsversteigerungsverfahren für Gläubiger, Schuldner und andere Beteiligte. Zum Teil werden die Rechte in Abteilung II mitbewertet, obwohl die Rechtspfleger hierfür Ersatzwerte im ZV –Termin angeben, da nie sicher ist, ob die Rechte bestehen bleiben. Das gilt für Erbbaurechte, zum einen für die Reallasten (ursprünglich vereinbarte Erbbauzins) und die Erhöhungsvormerkung (schuldrechtlich vereinbart). Auch hier gibt es abweichende ZV-Bedingenden.

Diese sind bei Geboten zu berücksichtigen. Das gilt auch für Wohnrechten,Nießbrauch, Leitungsrechte, Wegerechte usw.

 

Wertermittlungen für Finanzbehörden:

Zum Nachweis eines niedrigeren Bodenwert, Kaufpreisaufteilung  Grundstücksanteil und Gebäudeteil

(das kommt sehr oft beim Erwerb aus eine ZV , Insolvenz und Kaufpreisen unter dem Marktwert vor) oder der Nachweis einer niedrigeren Restnutzungsdauer ESTG § 7 (4) z. B. bei Supermärkte GND neu um 30 Jahre 15 Jahre alte Märkte Restnutzungsdauer z.B. 10 Jahre = Abschreibung 10 %.

Gern helfen wir in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberater ihren Cashflow nach Steuern zu verbessern, indem wir dem Finanzamt die Restnutzungsdauer sowie den Bodenwert nachvollziehbar begründet nachweisen und die Teilwerte Grundstück / Boden entsprechen aufteilen.

 

Leitsatz

 

  1. Die Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen gemäß Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ist ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes im Rahmen der AfA-Bemessung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

  2. Eines Bausubstanzgutachtens bedarf es hierfür nicht

 

Makeln:

Ich übernehme vereinzelte Makleraufträge für die verschiedensten Immobilien um das Feeling für den Markt zu erhalten.  Rufen Sie für eine kostenfreie Kaufpreisermittlung gern an.

 


Thomas van den Berg

Dipl. Sachverständiger (DIA)

02572 953330

thomasvdbsvb@gmail.com

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten - DIN EN ISO/IEC 17024

Astrid van den Berg
Sachbearbeitung